Gartenreichbrief -
Neues von der Kulturstiftung

Johann Wolfgang von Goethe beschrieb das Gartenreich einst als „Traum“, den Fürst Franz sich vor über 250 Jahren verwirklichte. Traumhafte Spaziergänge können wir hier noch heute erleben! Zu Ihrem eigenen Genuss und dem der übrigen Gäste möchten wir Sie daher bitten, die Parkordnungen in all unseren Gärten und Parks einzuhalten – um sie mit uns gemeinsam als Denkmale zu bewahren und in ihrer Gesamtheit als Kunstwerk wahrzunehmen.

„Wanderer achte Natur und Kunst und schone ihrer Werke.“ Mitten im Wörlitzer Park, am Rand von Schochs Wiese bei der Agnesbrücke, findet man auf dem Warnungsaltar diese Inschrift. Sie mahnt, die Schönheiten des Ortes zu achten und weist indirekt darauf hin, dass bei dem Besuch des Wörlitzer Parks Regeln befolgt werden sollen. Sie dienen dem Schutz der UNESCO-Welterbestätte, ihrer Denkmale, Kunstwerke und botanischen Schätze. Außerdem verfolgen sie das Ziel, dass alle Besucherinnen und Besucher die Anlage in Ruhe genießen können. Daher sieht die Parkordnung auch vor, dass zum Beispiel das Radfahren oder lautes Musizieren unterbleiben sollen.

Vor allem der Wörlitzer Park ist als Landschaftsgarten und Denkmal eines: ein Kunstwerk. Dies unterscheidet ihn erheblich von anderen, vorrangig Sport und Spiel im Freien gewidmeten Grünflächen. Wie aber lässt sich der Spaziergang durch solch ein „grünes“ Kunstwerk mit dem Bedürfnis nach einer spannenden Freizeitgestaltung für die ganze Familie verbinden – wenn doch ein Picknick auf den Wiesen und das Ball- oder Versteckspielen zwischen den Bäumen nicht gestattet ist?

Parkordnung – Verbotsliste oder Ratgeber?

Angelegt ist der Wörlitzer Park als eine Galerie aus in höchster Kunstfertigkeit aufeinander abgestimmten und arrangierten Landschaftsbildern. Fürst Franz, der Schöpfer des Gartenreichs, brachte dies zur Perfektion. Diese Galerie zeigt sich einem aber nur dann in voller Pracht, wenn man den bewusst angelegten Wegen folgt und an den hierfür vorgesehenen Orten auf den Sitzgelegenheiten verweilt. Wir können daher nur raten: Bleiben Sie auf den vorgesehenen Wegen! Hier eröffnen sich die grandiosesten Sichten, die bezauberndsten Eindrücke, die weitesten Panoramen. Sie werden staunen!

Lesen wir die Parkordnungen im Gartenreich aus dieser Perspektive, so ist sie durchaus nicht als stupides Verbotsschild zu verstehen. Sie ist Hinweis und Ratgeber, um die so kunstvoll in die Parklandschaft eingebundenen Gartenbilder bewusst zu durchwandern, ihre Schönheit wahrzunehmen und zu genießen – ganz ohne den Blick durch die Landschaft für andere Parkbesucherinnen und –besucher zu stören. Wie der Besuch einer Kunstgalerie, in der man niemandem den Blick verstellen möchte, erfordert auch der Genuss des Gartenkunstwerkes Rücksichtnahme und eben manchmal auch etwas Zurückhaltung.

Janin Müller, Stabstelle Kommunikation und Service