Die Kulturstiftung
Dessau-Wörlitz

Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz hat den Auftrag das Gartenreich einschließlich seiner Bauwerke, Gärten und Kunstsammlungen zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Mit dem Ende der Monarchie ging vom vormaligen Herzogshaus Anhalt die Initiative aus, den bedeutenden Besitz an Schlössern mit deren Inventaren und die historischen Gartenanlagen in eine Stiftung zu überführen. Gemeinsam mit den Anhaltischen Staat wurde am 30. Dezember 1918 die Stiftungsurkunde der „Kulturstiftung Dessau-Wörlitz“ unterzeichnet. Die Stiftung besteht im Verlauf ihrer nunmehr einhundertjährigen Existenz im nunmehr vierten politischen System. Inzwischen betreut sie mit den Schlössern und Parkanlagen Wörlitz, Oranienbaum, Luisium, Mosigkau und bedeutenden Streuliegenschaften die größten Teile des historischen Gartenreichs Dessau-Wörlitz, seit dem Jahr 2000 Welterbe der UNESCO.

Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz ist eine gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dessau und wird durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert, Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Das Kuratorium beschließt vor allem grundsätzliche Angelegenheiten der Stiftung. Dazu zählen die Feststellung des Haushaltsplanes, die Verwendung von öffentlichen Mitteln oder die Ernennung des Vorstandes.