Die Kulturstiftung
Dessau-Wörlitz

Gesetz über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz wurde mit einem Revitalisierungsbeschluss der Landesregierung vom 28. Juni 1994 revitalisiert und mit dem angestammten Vermögen ausgestattet. Die in der Folge mit Beschluss der Landesregierung über die Zulegung der Stiftung Schloss Mosigkau zur Kulturstiftung Dessau-Wörlitz und die weiteren zwischenzeitlich vom Land in das Eigentum der Stiftung übertragenen Liegenschaften bildeten bisher das Vermögen der Stiftung. Ergänzt werden diese um die nun vom Land auf die Stiftung in das Eigentum zu übertragenden Liegenschaften, die sich aus der Anlage zum 2025 beschlossnenen KSDW-Gesetz als einer dann vollständigen Übersicht des Stiftungseigentums innerhalb der Kern- und Pufferzone der Welterbestätte Gartenreich Dessau-Wörlitz ergeben.

Den vollständigen Gesetztestext finden Sie auf der Internet-Seite zum Landesrecht des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Satzung der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

Auf Grundlage des am 9. September 2025 in Kraft getretenen Gesetzes über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KSDW-G) wird die Satzung aktuell überarbeitet.
Die neue Satzung wir Ihnen nach der Verabschiedung hier als Dokument bereitsgestellt.