Das Gartenreich
Dessau-Wörlitz

Ansprechpartner

Dr. Steffen Kaudelka
Stabsstelle Kommunikation und Service

T: +49(0)340.646 15-41 
Mail: steffen.kaudelka@gartenreich.de

Sind Sie dem Gartenreich im Herzen verbunden? Bedenken Sie es in Ihrem Vermächtnis oder Testament! Mit ihrem letzten Willen können Sie wesentlich zum Erhalt des UNESCO-Welterbes beitragen. Alle Erbschaften, unabhängig von ihrem Umfang, sind ein äußerst wichtiger Beitrag für seinen Erhalt.
Oder wollen Sie in Gedenken Gutes tun? Dann laden wir Sie dazu ein, in Erinnerung an einen geliebten Menschen in seinem Sinne für das Gartenreich zu spenden.

Am 30.12.1918 unterzeichneten Prinz Aribert von Anhalt und Vertreter des Freistaates Anhalt die Gründungsurkunde der Joachim-Ernst-Stiftung, der heutigen Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, die seither die Pflege und Entwicklung der Schlösser und Gärten in und um Dessau erfolgreich wahrnimmt. Die Stiftung, die auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurückblickt, betreut mit dem Gartenreich Dessau-Wörlitz eines der bedeutendsten Denkmäler der Garten- und Landschaftsgestaltung Europas.

Dieser Auftrag umfasst Aufgaben im Rahmen von Bau- und Gartendenkmalpflege, Restaurierung, Forschung und Vermittlung. Neben der Gartendenkmalpflege verantwortet die Stiftung auch den Erhalt der Schlösser Wörlitz, Oranienbaum, Luisium, Mosigkau und Großkühnau sowie der mehr als einhundert denkmalgeschützten Bauwerke mitsamt ihren Interieurs von höchstem internationalem Rang. Außerdem ist sie für ca. 7.000 Hektar Wald und landwirtschaftliche Flächen verantwortlich.

Als Hüterin des Erbes von Herzog Leopold III. Friedrich Franz von Anhalt-Dessau pflegt die Stiftung die Schätze der Vergangenheit, um sie für nachfolgende Generationen zu erhalten. Die damit verbundenen Kosten steigen kontinuierlich, wohingegen die gesicherten Einnahmen sinken.

Der Bedarf an finanzieller Unterstützung durch engagierte Bürgerinnen und Bürger war noch nie so groß wie jetzt!

Testamentarische Verfügung

Alle Erbschaften, unabhängig vom Betrag, sind ein äußerst wichtiger Beitrag für den Erhalt des UNESCO-Welterbes. Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Eine Zuwendung kommt somit ohne Abzüge direkt und ausschließlich unseren Projekten und Vorhaben zugute. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, in Ihrem Testament festzulegen, wofür Ihr Nachlass verwendet werden soll. Hierüber können Sie sich in einem vertraulichen Gespräch gern beraten lassen.

Kondolenz

Viele Hinterbliebene möchten im Sinne eines verstorbenen Menschen etwas Gutes tun. Aus diesem Grund bitten Trauernde oftmals darum, auf Blumen- und Kranzspenden zu verzichten und im Gegenzug zugunsten einer gemeinnützigen Organisation zu spenden. Dies kann im Gartenreich ganz nach Wunsch zielgerichtet zu Ehren und in Erinnerung an den geliebten Menschen geschehen.
Bei der Auswahl eines passenden Projekts im Sinne des zu Gedenkenden helfen wir Ihnen gern.